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Indischer Hanf, Moraceae.

Name:

Cánnabis índica L. Indischer Hanf. Französisch: Chanvre indien; englisch: Indian hemp; dänisch: Indisk hamp; norwegisch: Indisk hamp; polnisch: Konopie indyjskie; russisch: Indiskyja konopla; tschechisch: Konopé indické; ungarisch: Iniai kender.

Verbreitungsgebiet

Im Orient vielfach angebaut.

Namensursprung:

Cannabis und Hanf (althochdeutsch: hanaf, angelsächsisch: haenep) werden jetzt meist von der gemeinsamen Wurzel canna abgeleitet (sanskrit: cana = Rohr). Nach Schrader ist die Endsilbe das wotjakische pis = Nessel, cannabis demnach Rohrnessel. Der für das Hanfkraut gebräuchliche Name Haschisch bedeutet im Arabischen nichts anderes als Kraut, daher also Hanfkraut das Kraut schlechthin, das Kraut par excellence, das Kraut aller Kräuter, wie die Bibel das Buch aller Bücher ist.

Botanisches:

Die wegen ihres narkotisch wirkenden Harzes in Ostindien kultivierte weibliche Pflanze unterscheidet sich bezüglich ihres Baues in keiner Weise von der Cannabis sativa. – Das Harz wird nur unter starker Einwirkung der Sonne ausgebildet. In kälteren Gegenden fehlt das Harz den Pflanzen völlig (physiologische Varietät), doch müssen auch Rassenunterschiede der Pflanzen hier eine Rolle spielen.

Geschichtliches und Allgemeines:

Der als Genuß- und Berauschungsmittel seit ältesten Zeiten bekannte Indische Hanf (Haschisch) findet sich schon im Berliner Papyrus und im Papyrus Ebers unter den ägyptischen Heilmitteln. Die Assyrer sollen ihn unter dem Namen Qunubu oder Qunnabu im 7. oder 8. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung gekannt und als Räucherwerk verwendet haben. Hiermit deckt sich auch der Bericht des Geschichtsschreibers Herodot (5. Jahrhundert v. Chr.), der erzählt, daß die Skythen am Kaspischen Meer und am Aralsee ein Kraut zur Gewinnung von Samen bauten, die bei ihrer Verbrennung einen berauschenden Dampf lieferten. Das Pharmakon Nepenthes des Homer wird von verschiedenen Schriftstellern auch mit dem Haschisch identifiziert. Galen erwähnt ihn ausdrücklich als Genußmittel. Bei den alten Sanskritschriftstellern werden die Fröhlichkeitspillen, die aus Hanf und Zucker bestanden, angeführt. Die im 11. Jahrhundert wegen ihrer Grausamkeit gefürchtete Sekte der „Haschaschin“ soll vor den Schlachten Haschisch benutzt haben. Durch den Haschischgenuß berauscht, kannten die Haschaschine keine Hemmungen mehr und wurden zu den gefährlichsten Gegnern, die weder Verwundung im Kampfe noch Folterung in der Gefangenschaft scheuten. Das französische Wort „assassin“ (= Meuchelmörder) soll etymologisch von Haschisch abgeleitet worden sein. In den späteren Jahrhunderten mehren sich die Nachrichten über die Verwendung des Indischen Hanfes als Genuß- und Heilmittel, der sich von Indien und Persien über Arabien immer weiter ausbreitete. Im 16. Jahrhundert berichtet Prosper Alpinus, daß nach dem Genusse der in Zubereitung genommenen billigen, gepulverten Blätter die Menschen trunken würden, von Sinnen kämen und lange in einer Ekstase „mit den von ihnen ersehnten Visionen verharrten“. Die Leidenschaft des Hanfgenusses in Ägypten wurde so groß, daß im Jahre 1800 von den Behörden ein strenges Verbot des Gebrauches und der Herstellung des Haschischgetränkes und des Haschischrauchens erlassen wurde. Doch ist es trotz aller Gegenmaßregeln bis heute nicht gelungen, den Cannabismus zu unterdrücken, sondern er zählt in Ägypten, Algier, aber auch im übrigen Afrika, Kleinasien, Persien, Indien eine riesige Anzahl von Anhängern. In manchen Ländern, wie z. B. im Kongogebiet, begegnet man einer Verknüpfung des Hanfrauchens mit national-religiösen Anschauungen und einer Art Sektenbildung auf dieser Grundlage. Wie häufig durch den Genuß des Haschisch bedingte Geistesstörungen sind, geht aus der Tatsache hervor, daß im Irrenhaus in Kairo sich unter 248 Kranken 70 befanden, die ihren Zustand dem Haschisch verdankten. Geraucht wird, meistens in Wasserpfeife, gewöhnlich Gunjâh, d. h. die blühenden Spitzen der unbefruchteten, weiblichen Pflanze und auch Charras, das Harz aus den blühenden Spitzen. Zu den Getränken wird hauptsächlich Bhang verwendet, d. h. die grob gepulverten Blätter von weiblichen und harzreichen Pflanzen.

In Europa ist der Indische Hanf wohl im 17. Jahrhundert bekannt geworden. Die mittelalterlichen Kräuterbücher erwähnen ihn nicht, sondern nur Cannabis sativa. Aufnahme in die europäische Arzneikunde fand er erst im 19. Jahrhundert.

Unter dem Namen Marihuana oder Rosamaria ist in Mexiko nach Reko (Magische Gifte) eine Droge bekannt, die aus dem Harze einer mit Cannabis indica fast identischen Urticacee besteht und schon in geringen Mengen den charakteristischen Haschischrausch erzeugen kann. Obgleich das Kraut heute auf dem Index der in Mexiko verbotenen Pflanzen steht, gelingt es doch den Toxikomanen immer wieder, sich durch kleine Eigenkulturen in den Gebrauch des ersehnten Genußmittels zu setzen.

Wirkung

Die mittelalterlichen Kräuterbücher wissen nichts vom Indischen Hanf zu berichten, sondern schildern nur den Gemeinen Hanf.

Hecker beschreibt die euphorische Wirkung wie auch die Vergiftungssymptome des Haschisch und weist auf Molwiz hin, der den Hanf als Surrogat des Opiums vorgeschlagen habe.

Neuralgien, schmerzhafte Rheumatismen, Veitstanz, Tetanus und Schlaflosigkeit werden von Buchheim als Indikationen für die Anwendung des Indischen Hanfes bzw. des Haschisch angegeben.

Verschiedene Autoren des vorigen Jahrhunderts sprechen sich sehr lobend über die mit Cannabis indica erzielten Heilerfolge aus, so

Donovan bei Fazialneuralgie,

Mauthner bei Epilepsie, Chorea und Pertussis,

Ley bei Strychninvergiftung (Hunde, denen man tödliche Gaben von Strychnosrinde gegeben hatte, wurden durch starke Dosen der harzartigen Hanfausschwitzung gerettet),

Bocker bei traumatischem Tetanus,

Hamberg bei akuter Bronchitis und Asthma,

Binard und Wolf bei rheumatischen Augenentzündungen.

Churchill und Bennet verordneten Cannabis indica mit günstigem Erfolge bei Metrorrhagien, wenn reichliche, aber dünnflüssige Blutentleerung erfolgt, ferner gegen drohenden Abortus und seltene schwache Wehen.

Martius hat dagegen nur wenig Erfolge bei Uterusblutungen erzielt. Als bestes Anodynum und Hypnotikum wird Cannabis indica von Snow Beck empfohlen.

Bryan rühmt die Tinktur des Indischen Hanfes als Diuretikum bei Anasarka (vierstündig 20 Tropfen).

Nach Klemperer-Rost ist Extract. Cannabis indicae früher als Sedativum und leichtes Schlafmittel viel gebraucht worden, heute dagegen findet es nur noch gelegentlich bei schmerzhaften Magen- und Darmstörungen Verwendung.

Die homöopathische Schule bedient sich des Indischen Hanfes bei heftigsten Kopfschmerzen mit Nervenüberreiztheit, Delirium tremens, hysterischer Katalepsie, ferner in gleicher Weise wie der Cannabis sativa bei Harnleiden. Stauffer nennt auch noch Herzstörungen und Asthma als Indikationen.

Die Nebenwirkungen des Hanfgenusses treten bei verschiedenen Individuen in ganz verschiedener Stärke auf. So bilden Herzkrankheiten eine Gegenindikation, weil bei ihnen die Beschwerden der Herzarhythmie gesteigert werden; auch gichtische Disposition soll einen Einfluß auf das Entstehen von Nebenwirkungen haben. Nach Cannabis-Medikation wurde das Auftreten von leicht juckenden Blasen beobachtet, starkes Durstgefühl, Ekel, Vomitus, Strangurie, gelegentlich Steigerung der Libido, Vermehrung der Pulszahl, Kollaps mit oder ohne Bewußtlosigkeit, Akkommodationsstörungen und schwere Störungen des Zentralnervensystems.

Das Haschisch erzeugt einen Rauschzustand mit meist heiteren Halluzinationen, Delirien. Akute Manie, gesteigerter Geschlechtstrieb, ekstatische Zustände, Mydriasis, Ameisenkriechen, beschleunigter Puls, Konvulsionen und Trismus wurden beobachtet, nachher tiefe Depression und Schlaf.

Nach Mourgue sind die Wirkungen des Hanfgenusses bei den einzelnen Personen sehr verschieden. Die Abweichungen richten sich nach der Beschaffenheit des organisch-vegetativen Apparates im Augenblick des Beginns der Haschischwirkung. In schwachen und mittleren Gaben bringt Cannabis indica kaum Pseudohalluzinationen hervor, doch ist hierbei eine echte psycho-motorische Halluzination, die sich mit einer Art von Materialisation des Denkens verbindet, sehr auffällig.

Das aus Haschisch hergestellte Cannabinol ruft bei Tieren Narkose und Katalepsie hervor. Bei chronischem Haschischgenuß (Cannabinomanie) kommt es zum Verlust der geistigen Regsamkeit, zur Abstumpfung und Indolenz.

Gayer sah nach Haschischvergiftung Kornealanästhesie.

Das vorwiegend wirksame Prinzip des Haschischs ist das harzartige Cannabinol.

In den letzten Jahren hat die Versuchsstation für techn. und offizin. Pflanzenbau G. m. b. H. Happing bei Rosenheim Indischen Hanf angebaut.

Nach Straub hat es sich gezeigt, daß diese kultivierte Cannabis indica dem persischen Haschisch, bezogen auf das wirksame Rohharz, so gut wie gleichwertig ist. 0,1 g Rohharz oder 3 g Hb. Cannabis indicae erzeugen beim Kaninchen Kornealanästhesie, daher ließe sich also diese Menge mit der Bezeichnung Kornealdosis (CD.) normieren. Versuche am Menschen mit Rohharzmengen von 0,2-2 g Kornealdosen zeigten, daß eine sichere Haschischwirkung erst bei einer Kornealdosis erzeugt wurde. Die Gehirnwirkung, der Rausch nach „Kulturherba“, ist beim Menschen der Qualität nach von genau derselben Art, wie sie in der Literatur nach dem Genuß von orientalischem Haschisch beschrieben wird.

Interessante Selbstversuche haben auch Kant und Krapf gemacht. Sie schreiben darüber u. a.: „Unsere Untersuchungen stützen sich auf Selbstversuche, bei denen die wirksame Substanz von 3,6 und 9 g von Cannabis indica (1-3 DC) eingenommen wurde. Körperliche Symptome traten durchaus zurück. Neurologische Störungen wurden überhaupt nicht beobachtet, insbesondere keine Veränderungen der Sensibilität. Dagegen traten Trockenheit im Hals, Hunger- und Durstgefühle, nach Ablauf des Rausches starke Ermüdungserscheinungen und bei höheren Dosen Übelkeit, Erbrechen und kollapsartige Zustände auf. Eine der wesentlichsten Erscheinungen war die rasch einsetzende, zunächst nur sehr leichte Bewußtseinstrübung. Die Stimmungslage war im ganzen euphorisch, zeigte aber häufig eine gereizte oder mißtrauische Komponente. Dabei traten starke individuelle Verschiedenheiten auf. Das motorische Verhalten entsprach im wesentlichen dem affektiven, wobei es oft schien, als ob der Affekt geradezu erst vom Motorischen in Schwung gebracht würde. Die Wahrnehmung war unscharf, aber auch abgesehen davon, nicht selten alteriert (Zeitsinnstörung, Hyperästhesie für Licht und Geräusche). Bei objektiver Verlangsamung des Vorstellungsablaufs wurde besonders zu Beginn des Versuchs subjektiv nicht selten das Gegenteil empfunden. Bei höheren Dosen wurde eine formale Denkstörung beobachtet, deren Grundlage in erster Linie in der schweren Merkstörung zu sehen war. Trugwahrnehmungen traten auf in dem Gebiet des Gesichts- und Geschmacksinns und der Körperfühlsphäre. Sie erwuchsen auf dem Boden einer durch die Haschischwirkung bedingten vorübergehenden Veränderung der Gesamtpersönlichkeit. Das Erleben und Denken war konkret bildhaft, anschaulichplastisch geworden. Das normale Denken war insofern abgewandelt, als in die Akte in weit höherem Grade als gewöhnlich Reproduktionen von Wahrnehmungen und Empfindungen eingingen; aber auch Gefühlszustände waren gleichsam symbolisch konkret illustriert. Daneben bestand eine Spaltung sonst als Einheit empfundener psychischer Vorgänge; sie wurden in verschiedenen Sinnessphären gleichzeitig nebeneinander erlebt. Als Gemeinsamkeit derjenigen optischen Sinnestäuschungen, die der Wahrnehmungsqualität am nächsten kamen, wurde beobachtet, daß sie mit echten Empfindungen der Körpergefühlswärme einhergingen. Wir meinen, daß hier nicht zufällige Parallelerscheinungen, sondern kausale Beziehungen vorlagen. Zu alledem kamen schließlich phantastische Erlebnisse, die geradezu die Einheit der Persönlichkeit zu gefährden schienen. Hier traten besonders Tendenzen in den Vordergrund, die das Erlebte konkret in bildhafte, plastisch anschauliche „primitive“ Formen kleideten. Ein Versuch, der eine paranoide Reaktion der Vp. hervorrief, gewährte Einblick in die Genese wahnhafter Auffassungen (konstitutionelle und konstellative Momente, Bewußtseinstrübung usw.).“

Weiter sei noch ein interessantes Moment aus der Arbeit von Kant und Krapf angeführt. Eine Versuchsperson erhielt eine leere Tablette an Stelle einer Tablette mit Cannabis indica. Sie wurde erst nachher aufgeklärt, daß nur ein Scheinversuch gemacht worden war und war damit vom wissenschaftlichen Standpunkt aus durchaus einverstanden. Darauf bekam sie eine Haschischtablette. Die nunmehrige Haschischwirkung stand nun völlig unter dem nachträglich aufgetretenen Ärger über die Täuschung mit der leeren Tablette, der Ärger steigerte sich bis zur Aggressivität, die Versuchsperson wurde direkt gefährlich.

Nach Straub besteht nach den vorliegenden Versuchen kein Zweifel, daß der europäische Kulturhaschisch denselben Rausch erzeugen kann wie der orientalische. Da jedoch bei allen Versuchen mit innerlicher Applikation des Haschisch beobachtet wurde, daß es selbst bei großen Dosen stundenlang dauert, bis das Stadium des euphorischen Rausches eintritt, so sei wohl nicht zu fürchten, daß sich in Europa die Haschischsucht verbreiten würde. Der Grund liegt in der sehr langsamen Resorption der in Wasser unlöslichen wirksamen Substanz. Das Haschischrauchen, das im Orient allgemein üblich ist, ist nicht so einfach, man benötigt eine eigenartige Apparatur und atmet den Dampf tief in die Lungen ein. In der zweiten Opiumkonferenz zu Genf 1925 empfahl der Völkerbund, Cannabis indica unter Handels- und Produktionskontrolle zu stellen, was inzwischen in Deutschland geschehen ist.

Anwendung in der Praxis auf Grund der Literatur und einer Rundfrage:

Cannabis indica wird zur Zeit wenig angewandt.

Angewandter Pflanzenteil:

Hecker nennt das Hanfkraut.

Geraucht werden im Orient meistens die blühenden Spitzen der unbefruchteten weiblichen Pflanze oder auch das aus ihnen gewonnene Harz (Gunjâh). Zur Herstellung der Getränke werden die grob gepulverten Blätter der weiblichen Pflanze benützt (Bhang).

Nach Köhler ist Gunjâh bedeutend wirksamer als Bhang, da die Spitzen viel mehr Harz enthalten als die Blätter.

Als wirksame Substanz für die Präparate sind die getrockneten, blühenden, von den größeren Laubblättern und Stengeln befreiten Triebspitzen der in Ostindien kultivierten weiblichen Pflanze zu benützen. Diese schreibt auch das HAB. zur Bereitung der homöopathischen Urtinktur vor (§ 4). Das „Teep“ hat denselben Ausgangsstoff. Die Herstellung der Zubereitungen ist erschwert, da Cannabis indica dem Rauschgiftgesetz unterliegt.

Dosierung:

Übliche Dosis:

0,06 g Extract. Cannabis indicae (Brit. Pharm. Codex);

0,03-0,1 g Extract. Cannabis indicae zwei- bis dreimal täglich (Klemperer-Rost);

6-30 Tropfen Tinct. Cannabis indicae (Klemperer-Rost);

1 Tablette der Pflanzenverreibung „Teep“ dreimal täglich.

(Die „Teep“-Zubereitung ist auf 10% Pflanzensubstanz eingestellt, d. h. 1 Tablette enthält 0,025 g Hb. Cannabis indicae.)

In der Homöopathie:

dil. D 3.

Maximaldosis:

0,2 g pro dosi, 0,6 g pro die Hb. Cannabis (Ross.); 0,5 g pro dosi, 2 g pro die (!) (möglichst nicht überschreiten, Ergb.);

0,1 g pro dosi, 0,4 g pro die Extract. Cannabis indicae (Ergb.); 0,1 g pro dosi, 0,3 g pro die

(Helv., Ital. u. andere Pharmakopöen des Auslands);

1 g pro dosi, 3 g pro die Tinct. Cannabis indicae (Helv.).

Rezeptpflichtig:

Hb. Cannabis indicae und die aus ihr gewonnenen Zubereitungen sind rezeptpflichtig und unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz.

Homöopathische Zubereitungen bis D 3 einschließlich.

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Inhaltsverzeichnis: Lehrbuch der biologischen Heilmittel, Gerhard Madaus (+ 1942), Ausgabe Leipzig 1938
Auf Bilder / Photos des Lehrbuches wurde wegen mangelnder Aktualität / Qualität verzichtet. Ebenso ist die Einführung in dieser Online-Version nicht vorhanden. Sie können hier ausschließlich auf die Besprechung der einzelnen Pflanzen zurückgreifen. Die Rezepturen werden in das Kompendium im Laufe der Zeit eingearbeitet. Vorhandene Fotos: Rechte beim Verlag erfragbar.

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